NEU – NEU – NEU – NEU Verpackungsnovelle macht Mehrweg ab 2023 zur Pflicht!

In Deutschland entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen – Ressourcenverschwendung und Umweltproblem zugleich!
Mit Beginn des neuen Jahres gibt es endlich eine gesetzlich geregelte Alternative:
Restaurants, Bistros, Cafés und Imbissbetriebe sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten! Für kleine Betriebe (weniger als fünf Beschäftigte und 80 Quadratmeter Verkaufsfläche) gilt, dass sie auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen müssen.
Auch Caterer, Lieferdienste und ggfs. Betriebe des Lebensmittelhandels (z.B. für „heiße Theken“) fallen unter die neue Regelung. Damit dieses Gesetz tatsächlich wirkt, kommt es nun auf die Kunden an.
Machen Sie mit, fragen Sie nach den neuen Mehrweg-Alternativen und vermeiden Sie damit unnötigen Verpackungsmüll!
Das Infoblatt zur Verpackungsnovelle mit allen wichtigen Informationen finden Sie bei esseninmehrweg.de.
Demnächst finden Sie dieses Zeichen an mancher Ladentür, es zeigt Ihnen den Weg zum Müllfreien Einkauf! (Grafik)
Wir wünschen Ihnen allzeit Guten Appetit!

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